Als Psychotherapeutin mit langjähriger beruflicher Erfahrung stehe ich Ihnen mit all meinen fachlichen Kompetenzen zur Verfügung. Sie können sowohl eine Beratung als auch eine Psychotherapie in Anspruch nehmen.
Wir besprechen gemeinsam in einer vertrauensvollen Atmosphäre Ihre persönliche Lebenssituation. Ich helfe Ihnen dabei, sich weiterzuentwickeln und Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Durch eine Überweisung zur Psychotherapie vom Haus- oder Facharzt ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Zudem leisten Zusatzversicherungen eine Kostenübernahme in unterschiedlicher Höhe. Nähere Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Psychotherapie (Einzelsetting, 50 Minuten)
120,00 Euro
Elternberatung
120,00 Euro
Paartherapie (90 Minuten)
180,00 Euro
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung § 95
120,00 Euro
Verpflichtende Elternberatung § 107
140,00 Euro
Coaching (50 Minuten, steuerlich absetzbar)
120,00 Euro
Psychotherapie (Einzelsetting, 50 Minuten)
120,00 Euro
Elternberatung
120,00 Euro
Paartherapie (90 Minuten)
180,00 Euro
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung § 95
120,00 Euro
Verpflichtende Elternberatung § 107
140,00 Euro
Coaching (50 Minuten, steuerlich absetzbar)
120,00 Euro
Durch eine Überweisung zur Psychotherapie vom Haus- oder Facharzt ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Zudem leisten Zusatzversicherungen eine Kostenübernahme in unterschiedlicher Höhe. Nähere Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Erstgespräch
Nach der Kontaktaufnahme per Telefon (0664 / 58 38 517) oder via E-Mail office@tijanahuber.at findet ein Erstgespräch statt. Die Beziehung zwischen dem Klient und der Psychotherapeutin spielt in der Psychotherapie eine wichtige Rolle. Das Erstgespräch dient daher vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und auch dem Festlegen des weiteren Ablaufs sowie der Rahmenbedingungen.
Setting
In meiner psychotherapeutischen Praxis biete ich Einzel-, Paar- und Gruppensetting an. Eine Einzeleinheit dauert 50 Minuten, eine Paartherapie dauert 90 Minuten.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht uneingeschränkt gegenüber allen Personen, auch Ehepartnern und Familienangehörigen sowie auch allen Institutionen.
Haben Sie noch Fragen? Gerne stehe ich Ihnen telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung!
Haben Sie noch Fragen? Gerne stehe ich Ihnen telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung!